Den Glauben selbstbestimmt leben
Entspricht es etwa der Fürsorgepflicht eines Dienstherren, wenn dieser einen Glaubensbruder und hoch verdienten Kollegen in aller Öffentlichkeit diffamieren und in einer quasi Nacht- und Nebelaktion vor die Tür setzen lässt? Pastor Laufmöller hatte innerhalb von 14 Tagen die Wohnung zu räumen, die er seit 17 Jahren bewohnt. Die Einhaltung normaler Kündigungsfristen scheint für die Bistumsleitung ja nicht zu gelten.
Ist es etwa ein Zeichen von Verantwortungsgefühl, wenn man eine ganze Gemeinde zu Ostern - zum Hochfest der Kirche - im Regen stehen lässt? Und warum das alles? Weil ein Priester mit einer halben Pfarrstelle mehr als ganze Arbeit macht! Und dafür sorgt, dass auch in diesen unüberschaubar großen Fusionsgemeinden persönliche Ansprache und Identifikation mit der Ortsgemeinde bestehen bleibt!
Glauben Sie, Bischof Genn, dass auch die vielen älteren Gemeindemitglieder frierend auf dem Domplatz für den Verbleib Ihres Pfarrers demonstriert hätten, wenn dieser es nicht verdienen würde?
Das Ergebnis Ihrer Fusionspolitik, Herr Genn, zeichnet sich schon ab. Nahezu leere Kirchenbänke in St. Stephanus zu Gottesdienstzeiten, Jugendliche, Familien, junge Erwachsene bleiben weg. "Wanderprediger" wechseln sich in ihren Dienstpflichten ab und den Gemeindegruppen fehlt der Ansprechpartner. Eine „Ask the bishop“-Fragestunde gilt wohl für Jugendliche, aber anscheinend nicht für die Gemeinde St. Stephanus, die nichts anderes will als ihren Glauben selbstbestimmt, verantwortungsbewusst und mitgestaltend zu leben.
Die Gemeindemitglieder vertrauen trotz allem auf Ihr Bischofswort, dass die Priester der Emmanuelbruderschaft die Gemeinde St. Stephanus nicht leiten werden!