Wahldebakel im Pfarreirat

Dass die Kirche nicht demokratisch verfasst ist, mussten wir nach der letzten Pfarreiratssitzung erneut lernen. Menschen wie du und ich, die in einer Demokratie aufgewachsen sind, reiben sich ungläubig die Augen:

Der Pfarreirat - ein von der Pfarrgemeinde gewähltes Gremium - wählt die Mitglieder seines Gremiums nach? Wie bitte, der Pfarreirat wählt sich selbst? Das kann doch gar nicht wahr sein! Oh doch, das ist alles korrekt. Nachzulesen ist dies in den Statuten für die Pfarreiräte (1). Die Mitglieder des Pfarreirates dürfen die ihnen genehmen Mitglieder nachwählen, wenn Mitglieder während der Amtszeit ausgeschieden sind.

Folglich fanden in der Pfarreiratssitzung am 03.05.2021 Wahlen statt – bzw. Nicht-Wahlen. Nach dem Rücktritt von drei Mitgliedern des Pfarreirats für die Gemeinde St. Stephanus benannte der Gemeindeausschuss von St. Stephanus zwei neue Kandidatinnen und einen Kandidaten. Nur eine Kandidatin wurde gewählt – zwei Mitglieder wurden nicht gewählt.

Die Statuten für die Pfarreiräte ermöglichen es, dass drei Gemeinden (St. Pantaleon, St. Anna und St. Ludgerus) über eine Gemeinde - nämlich St. Stephanus - entscheiden können und dass diese eine Gemeinde überhaupt keine Möglichkeit der Mitsprache hat. Die Statuten für die Pfarreiräte ermöglichen es auch, dass das Gremium nur ihm genehme Mitglieder wählt: „Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus dem Pfarreirat aus, so rückt (…) der Kandidat, der bei der Wahl die nächst höchste Stimmenzahl erhalten hatte, in den Pfarreirat nach. Wenn die Ersatzliste erschöpft ist, wählt der Pfarreirat ein weiteres passiv wahlberechtigtes Mitglied hinzu.“(2)

Diese unerträgliche Situation kann u. U. bis zu den Pfarreiratswahlen im Herbst 2021 so bestehen bleiben. Erst wenn „eine Anzahl von mehr als der Hälfte der (...) zu wählenden Mitglieder (...) nicht wiederhergestellt werden“ kann, muss das Bischöfliche Generalvikariat informiert werden (3). Die Anordnung einer Neuwahl durch den Bischof ist möglich, aber in den Statuten nicht klar festgelegt (4). „Ja, wo leben wir denn eigentlich?“ (5) fragt Daniel Bogner in seinem Buch „Ihr macht uns die Kirche kaputt.“ Und erklärt sodann: „Die innere Logik der Kirche ist also grundverschieden von der des Verfassungsstaates. Wo dieser „von unten“ ansetzt, bei Bürgerinnen und Bürgern, leitet jene sich „von oben“ ab, vom Heilsplan Gottes für die Welt.“ (6) Leider stellt dieses Ideal „nicht in Rechnung, dass Priester und Bischöfe dieser Kirche nicht nur geweihte Personen sind, sondern auch fehlbare Menschen bleiben.“ (6)

Als Erklärung taugt dieser Gedanke vielleicht, aber nicht als Rechtfertigung für Fehlentscheidungen und Nicht-Wahlen!

Quellen:

  1. Statuten für die Pfarreiräte  Satzung Wahlordnung Ordnung für Gemeindeausschüsse, Bistum Münster, 2017

  2. Ebd. S. 10

  3. Ebd. S. 10

  4. Vgl. Ebd. S. 10

  5. Vgl. Bogner, Daniel, Ihr macht uns die Kirche kaputt, Freiburg 2019, S. 19ff

  6. Ebd. S. 23

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