Machterhalt statt Transparenz

Zum Artikel in den WN „Bistum Münster hat einen neuen Verwaltungsdirektor“ vom 19.1.2021:

Diese Nachricht ließ aufhorchen: Am 18.1.2021 verkündete das Bistum, dass Bischof Genn ein Gesetz unterzeichnet habe, das die Position einer Kanzlerin/eines Kanzlers mit dem Titel „Verwaltungsdirektorin/ Verwaltungsdirektor“ im Bischöflichen Generalvikariat etabliert. Die/der künftige Dienstvorgesetzte von 530 Mitarbeitern, die für 1,5 Millionen Katholiken zuständig sind, soll Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp entlasten, der sich auf die pastoral-strategische Ausrichtung des kirchlichen Verwaltungshandelns konzentrieren will. Indem man den wirtschaftlich-administrativen Bereich in die Hände einer erfahrenen und kompetenten Person lege, die kein Priester ist, verzichte man auf „Macht“ und Einflussmöglichkeiten, so Winterkamp. Sollten die Verantwortlichen wirklich zu einem Umdenken bereit sein und überkommene Machtstrukturen aufbrechen wollen?

Bei der Besetzung eines so einflussreichen Postens darf man transparentes Handeln erwarten, das durch eine Ausschreibung der Stelle und ein ordentliches Besetzungsverfahren hätte dokumentiert werden können. Vielleicht hätte dann ja sogar eine qualifizierte Frau eine Chance gehabt? Stattdessen wird kaum 24 Stunden nach dieser Ankündigung mit Ralf Hammecke schon der neue Stelleninhaber präsentiert. Offenbar konnte die Tinte unter dem Gesetz und unter der Ernennungsurkunde gleichzeitig trocknen.

Macht abgeben? Ja, aber nur, wenn vorher feststeht an wen!

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Einhaltung kirchlicher Regeln